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Nutzungsausfall in München: Mietwagenkosten & Entschädigung nach Unfall

30. März 2026·6 Min.

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie nicht nur Anspruch auf Reparaturkosten – sondern auch auf Entschädigung für die Zeit, in der Sie das Auto nicht nutzen können. Das nennt sich Nutzungsausfall.

Was ist Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall ist der Wertverlust Ihrer Mobilität, während Ihr Fahrzeug repariert wird. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt diese Kosten – als separaten Anspruch neben den Reparaturkosten.

  • Mietwagenkosten: Sie mieten einen Ersatzwagen und die Versicherung zahlt die Rechnung
  • Pauschale: Sie erhalten einen täglichen Betrag als Ausgleich, auch ohne Mietwagen
Wichtig: Mietwagenkosten und Pauschale schließen sich gegenseitig aus. Wer einen Mietwagen nimmt, bekommt keine zusätzliche Pauschale.

Mietwagenkosten – wann und wie viel?

Sie haben Anspruch auf Mietwagenkosten, wenn Ihr Fahrzeug durch den Unfall nicht fahrtüchtig ist und die Reparaturdauer angemessen ist. Die Versicherung zahlt den wirtschaftlich vergleichbaren Tarif – nicht das günstigste, aber auch nicht das teuerste Modell.

  • Bezahlt wird: Mietwagen ähnlicher Fahrzeugklasse, Kosten für Versicherungsschutz
  • Nicht bezahlt wird: Upgrade in teurere Klasse, Zusatzservices, extrem lange Reparaturdauern ohne Begründung
Faustregel Reparaturdauer: Einfache Schäden bis 2 Wochen, mittlere Schäden bis 4 Wochen, komplexe Schäden bis 8 Wochen – bei längeren Zeiträumen brauchen Sie ein Sachverständigen-Gutachten als Nachweis.

Pauschale statt Mietwagen

Wer keinen Mietwagen nehmen möchte, kann stattdessen eine tägliche Nutzungsausfall-Pauschale fordern. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugwert und Schadensklasse – bei einem Fahrzeug im Wert von 15.000–20.000 Euro sind das typischerweise 20–25 Euro pro Tag.

Empfehlung: Bei einer Reparaturdauer über 2 Wochen ist der Mietwagen in der Regel finanziell vorteilhafter als die Pauschale.

So machen Sie Ihren Anspruch geltend

Schritt 1: Dokumentation sichern

  • Werkstatt-Angebot mit geplanter Reparaturdauer einholen
  • Sachverständigen-Gutachten beauftragen (begründet die Reparaturdauer)
  • Mietvertrag, Rechnungen und Zahlungsbelege aufbewahren

Schritt 2: Forderung an die Versicherung

Schreiben Sie die gegnerische Versicherung schriftlich an, nennen Sie Reparaturdauer und Tagesbetrag (oder Mietwagenrechnung) und setzen Sie eine Zahlungsfrist von 14 Tagen.

Häufige Einwände der Versicherung

Der Reparaturzeitraum ist zu lang

Lassen Sie die angemessene Reparaturdauer von einem Sachverständigen bestätigen. In München sind Werkstätten oft ausgelastet – längere Wartezeiten sind gut begründbar.

Wir zahlen nur eine niedrige Pauschale

Die Pauschale muss sich am tatsächlichen Fahrzeugwert orientieren, nicht an internen Versicherungstabellen. Ein Sachverständigen-Gutachten liefert die korrekte Bemessungsgrundlage.

Sie hätten einen günstigeren Mietwagen wählen können

Sie dürfen einen wirtschaftlich vergleichbaren Wagen mieten. Solange die Fahrzeugklasse passt und die Preise ortsüblich sind (München-Innenstadt liegt über Flughafentarif), ist Ihre Wahl nicht angreifbar.

Checkliste: Nutzungsausfall-Anspruch sichern

  • Unfallschaden mit Fotos dokumentieren
  • Sachverständigen-Gutachten beauftragen
  • Mietwagen der gleichen Fahrzeugklasse buchen (oder Pauschale wählen)
  • Werkstatt-Angebot mit Reparaturdauer schriftlich einholen
  • Alle Belege und Rechnungen sammeln
  • Schadensersatz-Forderung schriftlich an die Versicherung stellen

Fazit

Nutzungsausfall ist ein berechtigter Anspruch, den viele Unfallgeschädigte nicht vollständig einfordern. Mit einem Sachverständigen-Gutachten und einer sorgfältigen Dokumentation holen Sie das Maximum heraus – ohne die Kosten selbst zu tragen.

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